Liebe Patientinnen und Patienten,
trotz der Corona-Pandemie besteht bei Ihrer zahnärztlichen Behandlung kein erhöhtes Risiko.
• Zahnärzte arbeiten seit jeher mit sehr hohen Hygienestandards. Infektionsschutz ist in allen Zahnarztpraxen täglich gelebte Vorsorge.
• Bereits vor dem Auftreten des Corona-Virus wurden alle Behandlungen mit Mund-Nasen-Schutz und Handschuhen durchgeführt. Jede Praxis verfügt zudem über Sterilisationsgeräte für die Aufbereitung der verwendeten Instrumente. Der Arbeitsbereich wird nach jeder Behandlung mit Desinfektionsmitteln gründlich desinfiziert, die auch das Corona-Virus abtöten.
• Die Einhaltung der entsprechenden Vorgaben des Robert Koch-Instituts, der Zahnärztekammer Niedersachsen und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsens wird durch die Aufsichtsbehörden sowie die zahnärztlichen Körperschaften selbst überwacht und ist Teil des Qualitätsmanagements in jeder Zahnarztpraxis.
• Ein Mund-Nasen-Schutz schließt die Weitergabe des Corona-Virus an den Patienten wirksam aus. Deshalb ist er auch in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen vorgeschrieben.
• Die Zahnarztpraxen achten darüber hinaus darauf, dass die Wartezeit der Patienten so kurz wie möglich ist und im Wartezimmer besteht ein ausreichender Sicherheitsabstand.
• Sie können also alle notwendigen Behandlungen durchführen lassen, ohne Angst vor einer Corona-Infektion zu haben. In Zahnarztpraxen besteht kein erhöhtes Ansteckungsrisiko.
Wir sind weiterhin zu unseren regulären Öffnungs- und Schmerzambulanzzeiten für Sie da und erreichbar.
Passen Sie auf sich auf.
Mit herzlichen Grüßen – Ihr Team der Zahnärztlichen Praxisgemeinschaft